Will ein Auftraggeber absichern, dass eine vertraglich vereinbarte Leistung auch wirklich erbracht wird, verlangt er vom Auftragnehmer häufig eine Vertragserfüllungsbürgschaft. Typischerweise geschieht das in der Bau- oder Maschinenbaubranche.
Sollte der Auftragnehmer während der Bauphase Insolvenz anmelden, benötigt der Auftraggeber einen alternativen Bauherren. Dieser kann die benötigte Leistung in der Regel jedoch nicht zum gleichen Preis anbieten wie der ursprüngliche Auftragnehmer. Diese Zusatzkosten werden durch eine Vertragserfüllungsbürgschaft abgesichert. Die Höhe der Bürgschaft beträgt in der Regel ca. 10-20% der Auftragssumme.
, 27/11/2024
, 25/11/2024