Was ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft, wofür braucht man und woher bekommt man diese?

Eine Bürgschaft zählt in der Praxis zu den wichtigsten Sicherungsrechten, nicht nur im Bereich der Kreditsicherung, sondern auch in vielen Industriebereichen wie etwa der Baubranche oder dem Maschinenbau.

Inhalt

  • Definition: Der Bürge haftet direkt für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners.
  • Einsatz: Häufig in Bau und Industrie zur Sicherung von Verträgen und Liquidität.
  • Vorteile: Schutz für Gläubiger, finanzielle Flexibilität für Schuldner.
  • Bezugsquellen: Erhältlich bei Banken oder Kreditversicherern.

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Durch einen Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, des Hauptschuldners, für die Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen. Dabei ist die Bürgschaft vom Bestand und der Höhe der jeweiligen Hauptverbindlichkeit abhängig und damit im Gegensatz zur – überwiegend im Ausland verwendeten - abstrakten Garantie ein sogenanntes akzessorisches Sicherungsrecht.

Dieses und noch einiges mehr ist - anders als bei der Garantie – gesetzlich geregelt, und zwar in den §§ 765 – 778 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Gerade im Bereich der Industrie werden Bürgschaften jedoch regelmäßig durch gewerbliche Bürgen gestellt, also Kreditinstitute oder Kreditversicherer (Kautionsversicherer). Und hier schränken die §§ 349 und 350 des Handelsgesetzbuches (HGB) die Rechte des Bürgen ein. So kann der gewerbliche Bürge dem Gläubiger bei einer Inanspruchnahme nicht die Einrede der Vorausklage aus § 771 BGB entgegenhalten. Er haftet nämlich selbstschuldnerisch, ist also bei Fälligkeit der Hauptschuld verpflichtet, bis zum regelmäßig vereinbarten Höchstbetrag der Bürgschaft Zahlung zu leisten, ohne dass der Gläubiger zuvor gegen den Hauptschuldner vorgegangen sein muss.

Damit erhöht sich einerseits das Risiko des selbstschuldnerischen Bürgen, und andererseits hat der Gläubiger den Vorteil, sich wegen der Erfüllung seiner Ansprüche direkt an den Bürgen und damit an einen liquiden Schuldner wenden zu können.

Dem Hauptschuldner ermöglicht diese Sonderform der Bürgschaft häufig, überhaupt einen Vertrag abschließen zu können. Denn das Stellen einer solchen Bürgschaft ist regelmäßig Gegenstand der sogenannten Sicherungsabrede im Vertrag, etwa zur Ablösung von Sicherungseinbehalten, die zumindest temporär den Ertrag und damit die Liquidität schmälern.
Bürgschaften werden vor allem gestellt von Banken oder Kreditversicherern. Ruft der Hauptschuldner die Bürgschaft bei einer Bank ab, wird der in der Bürgschaft genannte Höchstbetrag regelmäßig auf seine Kreditlinie bei diesem Institut angerechnet. Das lässt sich vermeiden, indem die Bürgschaft im Rahmen eines Kautionsversicherungsvertrages bei einer Kreditversicherung abgerufen wird.

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