Was ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft, wofür braucht man und woher bekommt man diese?
Was ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft?
Durch einen Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, des Hauptschuldners, für die Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen. Dabei ist die Bürgschaft vom Bestand und der Höhe der jeweiligen Hauptverbindlichkeit abhängig und damit im Gegensatz zur – überwiegend im Ausland verwendeten - abstrakten Garantie ein sogenanntes akzessorisches Sicherungsrecht.
Dieses und noch einiges mehr ist - anders als bei der Garantie – gesetzlich geregelt, und zwar in den §§ 765 – 778 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Gerade im Bereich der Industrie werden Bürgschaften jedoch regelmäßig durch gewerbliche Bürgen gestellt, also Kreditinstitute oder Kreditversicherer (Kautionsversicherer). Und hier schränken die §§ 349 und 350 des Handelsgesetzbuches (HGB) die Rechte des Bürgen ein. So kann der gewerbliche Bürge dem Gläubiger bei einer Inanspruchnahme nicht die Einrede der Vorausklage aus § 771 BGB entgegenhalten. Er haftet nämlich selbstschuldnerisch, ist also bei Fälligkeit der Hauptschuld verpflichtet, bis zum regelmäßig vereinbarten Höchstbetrag der Bürgschaft Zahlung zu leisten, ohne dass der Gläubiger zuvor gegen den Hauptschuldner vorgegangen sein muss.
Damit erhöht sich einerseits das Risiko des selbstschuldnerischen Bürgen, und andererseits hat der Gläubiger den Vorteil, sich wegen der Erfüllung seiner Ansprüche direkt an den Bürgen und damit an einen liquiden Schuldner wenden zu können.