Warum sind Abschlagsrechnungen sinnvoll?

Abschlagsrechnungen – also Rechnungen über den Großteil einer erbrachten Leistung – sind bereits in einigen Branchen üblich. Vor allem bei Projekten mit langen Zeitfenstern und großem Volumen. Wir erläutern Ihnen die Vorteile für Auftragnehmer und Auftraggeber. Darüber hinaus stellen wir Ihnen eine Lösung vor, mit der Sie sich gegen das Risiko absichern können, falls bei Ihren Kunden nichts zu holen ist.   

Einfach gut für Ihre Liquidität: Abschläge vereinbaren
Kennen Sie das auch: Ein Projekt hat eine lange Laufzeit und Sie müssen vorfinanzieren? Zum Beispiel Subunternehmer bezahlen oder Material und Maschinen bestellen? Vor allem bei Rahmenbedingungen wie diesen machen Abschlagsrechnungen für Sie als Unternehmer Sinn. Die Hauptvorteile: Ihre Zahlungsfähigkeit wird gestärkt und Sie können dadurch wieder schneller anderswo investieren. Darüber hinaus können Sie Einkünfte unter Umständen auf mehrere Perioden verteilen – mit möglichen Steuervorteilen für Sie.

Außerdem gilt das Motto: „Was man hat, hat man.“. Geleistete Abschlagszahlungen haben Sie meist schon mal sicher, wenn der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Es kommt tatsächlich dazu? Gegen das Risiko unbezahlter Rechnungen können Sie sich absichern: mit einer Warenkreditversicherung (WKV). Sie greift, wenn Kunden Ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können, weil sie z.B. insolvent sind. Hier erfahren Sie mehr darüber.

Abschlagsrechnungen helfen auch Ihren Kunden
Für den Auftraggeber sind Abschlagsrechnungen ebenfalls eine gute Sache. Auf den ersten Blick vielleicht nicht, weil er einen Teil der Lieferung oder Leistung schon vor der endgültigen Abnahme bezahlt. Aber: Dafür erfolgt die Gesamtzahlung ähnlich einer Ratenzahlung – und einzelne, kleinere Abschlagszahlungen sind finanziell leichter zu verkraften als eine hohe Gesamtrechnung zum Schluss. Ihr Kunde kann sich durch die Abschlagszahlungen außerdem regelmäßig vom Projektfortschritt überzeugen und ggf. gemeinsam mit Ihnen nachjustieren. Fazit: Sie müssen also kein schlechtes Gewissen haben, wenn Sie „zwischendurch“ schon mal eine Rechnung für bereits erbrachte und vertraglich geschuldete Leistungen schreiben.


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